16 September 2020

neuste Verordnung zum Coronaschutz des WTTV

 aktuelles Update zur diesbezüglichen Beschlussfassung des Vorstands für Sport des WTTV vom 18. August 2020:
1.)
Oberste Richtline ist stets die soeben genannte CoronaSchVO des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung (=> Die aktuelle Fassung finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200915_coronaschvo_ab_16.09.2020_lesefassung.pdf; die Gültigkeit wurde bis einschließlich Mittwoch/30. September 2020 festgelegt.)!
Danach folgen die Richtlinien der lokalen Gesundheitsämter beziehungsweise der kommunal zuständigen Behörden und danach die Bestimmungen des WTTV respektive des Deutschen Tischtennis-Bundes e.V. (DTTB) für die Bundesspielklassen!
2.)
In den Sporthallen (und auch auf den Zuwegen!) ist von allen Personen (ständig!) ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten!
3.)
Für alle Personen, die in der jeweiligen Spielsituation nicht selbst aktiv sind, sich aber in der Sporthalle aufhalten dürfen, gilt ebenfalls ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für die Zuschauer während ihres Aufenthaltes in der Sporthalle!
4.)
Bei Nichteinhaltung der jeweils gültigen Hygienebestimmungen können die örtlichen Behörden ein Bußgeld in Höhe von bis zu €uro 25.000,-- erheben!
(=> Den aktuellen Bußgeldkatalog zur CoronaSchVO des Landes NRW finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200831_bkat_ab_01.09.2020.pdf)!

Wir bitten hiermit höflichst um Kenntnisnahme und gegebenenfalls Weiterleitung; Danke!

Mit freundlichen Sportgrüßen
gez. Michael Keil
 
WESTDEUTSCHER TISCHTENNIS-VERBAND E.V.